Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung in Fällen unverzüglich einzuschränken oder auch auszusetzen, wenn die Dienstleistungen durch den Nutzer im Widerspruch zu den guten Sitzen, den geltenden Rechtsvorschriften, den Vertragsdokumenten oder den Bedingungen der Leistungserbringung von Mobilfunkbetreibern oder anderen nicht ersetzbaren Leistungslieferanten genutzt werden. Der Anbieter ist berechtigt, die Erfüllung des Gegenstandes des Vertrages oder einer Bestellung ausdrücklich auch über den Zeitraum abzulehnen oder auszusetzen, da der Nutzer seinen Verpflichtungen ihm gegenüber nicht nachkommt. In Bezug auf alle Bestandteile des Kommunikations-Ökosystems Munipolis wird Art. VIII. Abs. 1 Punkt ii Teil 1-3 dieser Bedingungen angewendet.